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Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 3 TKG

Kurzbeschreibung

Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationsleitungen ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

§ 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate.

Name Typ Kosten
Bearbeitungsgebühr Gebuehr 57,00 EUR

Zuständige Einrichtungen