Suche
Führerscheinumtausch
Kurzbeschreibung
Alte Papierführerscheine (grau und rosa) sowie Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren gegen einen neuen, auf 15 Jahre befristeten, EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Zuständig dafür ist die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts Mettmann.
Beschreibung
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ältere Führerscheine müssen umgetauscht werden. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – ebenfalls auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, es sei denn, Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.
Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nur in Ausnahmefällen verbunden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Amtsblatt L 107 vom 25.4.2015, Seite 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der Euroäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Die gesetzlichen Fristen ergeben sich aus Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Datenschutz:
Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus § 21 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Online-Antrag
Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie im nächsten Schritt ein Schreiben über das weitere Vorgehen. Beigefügt ist diesem Schreiben eine Ausnahmegenehmigung, ein Antragsvordruck sowie ein frankierter und adressierter Rückumschlag. In diesem Rückumschlag übersenden Sie dann bitte:
- eine Kopie Ihres Ausweisdokuments
- ein biometrisches Lichtbild
- Ihre Unterschrift (auf einem beigefügten Vordruck)
- Ihren bisherigen Führerschein im Original
Persönliche Vorsprache
- ein gültiges Dokument zur Identifizierung (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- ein biometrisches Lichtbild
- Ihren bisherigen Führerschein im Original
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
(für den Fall, dass Sie im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31.12.1998 nicht von der Kreisverwaltung Mettmann ausgestellt wurde)
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Haan haben, können Sie den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins online beim Kreis Mettmann stellen.
Persönliche Vorsprache
Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen möchten, können Sie im Bürgerservice einen Termin vereinbaren.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und Ausstellung der Führerscheine ist die
Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Mettmann
Düsseldorfer Str. 26; 40822 Mettmann;
E-Mail: sva.fuehrerschein@kreis-mettmann.de
Telefon: 02104 99-1760
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Mettmann
-
- Düsseldorfer Str. 26
- 40822 Mettmann
-
- Telefon:
02104 99-0
- Telefon:
-