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Reitkennzeichen und Reitplaketten

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, benötigen Sie eine gültige Reitplakette. Außerdem müssen Sie einige Vorschriften beachten, da das Reiten auf einigen Wegen nicht gestattet ist. Die Online-Dienstleistungen werden vom Kreis Mettmann bereitgestellt.

Beschreibung

Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten oder das Pferd führen möchten, müssen Sie an beiden Seiten Ihres Pferdes gut sichtbar ein gültiges Kennzeichen anbringen.

Gültig wird es durch die jährlich zu erneuernde Reitplakette. Reitkennzeichen und Reitplakette erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde wo sich der Wohnsitz des Halters oder der Halterin befindet, unabhängig vom Standort des Pferdes. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ohne ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reiten.

Bitte denken Sie daran, dass die Reitabgabe eine zweckgebundene Einnahme ist, die ausschließlich für die Instandsetzung, Unterhaltung oder Neuanlage von Reitwegen verwendet werden darf. Diese Maßnahmen können demnach auch nur in dem Umfang umgesetzt werden, den die eingezahlten und damit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus der Reitabgabe ermöglichen.

  • Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000
  • Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) 

Reitabgabe

Die Reitabgabe dient der Anlage und dem Unterhalt von Reitwegen. Die Reitplakette ist ein Kalenderjahr gültig und muss am Anfang jeden Jahres erneuert werden.

Die Kosten finden Sie im Antrag des Kreises Mettmann

Zuständige Einrichtungen