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Bauleitplanung
Kurzbeschreibung
Hier haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Bebauungsplan oder Fläschennutzungsplan.
Beschreibung
Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.
Umgehend oder innerhalb von wenigen Tagen
6 Monate bis mehrere Jahre, Richtwert: ca. 1 Jahr
Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtplanung und Vermessung
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- Alleestraße 8
- 42781 Haan
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- E-Mail:
planungsamt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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