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Bauleitplanung
Kurzbeschreibung
Hier haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Bebauungsplan oder Fläschennutzungsplan.
Beschreibung
Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.
Keine
Umgehend oder innerhalb von wenigen Tagen
6 Monate bis mehrere Jahre, Richtwert: ca. 1 Jahr
Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
Keine
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtplanung und Vermessung
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- Alleestraße 8
- 42781 Haan
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- E-Mail:
planungsamt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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