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Bibliotheksausweis

Kurzbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit einen Bibliotheksausweis zu beantragen und mit dieser Berechtigung, Bücher, eBooks und Medien in Ihrer Bibliothek auszuleihen.  

Beschreibung

Über einen digitalen Antragsassistenten haben Sie die Möglichkeit, einen Bibliotheksausweis zu beantragen, zu verlängern, zu kündigen oder einen Verlust zu melden. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten im Laufe des nächsten Öffnungstages Ihrer Bibliothek.

Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek und die jeweilige kommunale Satzung  

Der Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument, im Fall eines ausländischen Passes ist zusätzlich eine Meldebescheinigung erforderlich. Im Fall von minderjährigen Bibliotheksnutzenden ist das Ausweisdokument der erziehungsberechtigten Person vorzuweisen.

Keine

Innerhalb eines Öffnungstages Ihrer Bibliothek

Für die Beantragung eines Bibliotheksausweises ist ein gültiges Ausweisdokument vorzuweisen. Im Fall von minderjährigen Bibliotheksnutzern ist das Ausweisdokument einer erziehungsberechtigten Person vorzulegen.

Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.

  • Es ist eine Authentifizierung mit neuem Personalausweis notwendig.
  • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
  • Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
  • Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.

Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Bibliothek nach Eingang des Antrags.  

Die Ausleihe von Medien und die Nutzung von Onlinediensten ist generell kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde. Die Gebührensatzung regelt ebenfalls die Möglichkeit von Ermäßigungen: so können Schüler, Studenten, Inhaber von einem Familienpass, Leistungsempfänger oder Schwerbehinderte eine Ermäßigung erhalten, sofern der Beleg bei Antragserstellung vorliegt.

Gebührenordnung der Stadt Haan

Zuständige Einrichtungen