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Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine Stellvertretung
Kurzbeschreibung
Sie können den Antrag auf Betriebsfortführung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher, den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Sie müssen bei der Antragstellung keine Voraussetzungen mitbringen.
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW
12.11.3 Entscheidung über die Gestattung der Fortführung des Betriebes durch einen Stellvertreter (§ 35 Abs. 2 GewO)
Gebühr: 50 bis 1.000 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- E-Mail:
ordnung@stadt-haan.de
- E-Mail:
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