Suche
Tierseuchenverdachtsmeldung
Kurzbeschreibung
- Tierhalter*innen sind verpflichtet bestimmte Tierkrankheiten an die kommunalen Veterinärbehörden zu melden
- Amtstierärztliche Untersuchung durch die Veterinärbehörde
- Ggf. Veranlassung weiterer Schritte durch die Veterinärbehörden.
Beschreibung
Als Tierhalter*in sind Sie im Zuge der Tierseuchenprävention dazu verpflichtet einen Verdacht auf bestimmte Tierkrankheiten den Veterinärbehörden - mancherorts auch den Ordnungsbehörden - zu melden. Die Kommunalverwaltung nimmt anschließend eine amtstierärztliche Untersuchung vor, um den Verdacht zu bestätigen und unternimmt ggf. weitere Schritte zur Tierseuchenprävention.
Bei einem Tierseuchenverdacht müssen Sie die Veterinärbehörden unverzüglich kontaktieren.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
-
- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
-
- E-Mail:
ordnung@stadt-haan.de
- E-Mail:
-