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Ehrenamtskarte Ausstellung

Kurzbeschreibung

Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen.

Über die App können Sie die Ehrenamtskarte beantragen.

Beschreibung

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. 

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist regelmäßig als Auftrag i. S. d. § 662 BGB ausgestaltet. Das Auftragsverhältnis enthält eine einseitige Leistungsverpflichtung des ehrenamtlich Tätigen.

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeit. Ihre Dauer ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich (zwei oder drei Jahre). Selbstverständlich kann die Ehrenamtskarte nach ihrem Ablauf neu beantragt werden.

Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten.

Die Ehrenamtskarte können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises beantragen.