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Befreiung Hundsteuer
Kurzbeschreibung
Eine Befreiung von der Hundsteuer kann auf Antrag gewährt werden
Beschreibung
Bestimmte Personengruppen sowie Hunde die aus den umliegenden Tierheimen aufgenommen werden, können auf Antrag von der Steuer befreit werden.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von
- Hunden bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Haan aufhalten, wenn sie die Tiere bei ihrer Ankunft besitzen und nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.
- Hunden, die für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unbedingt notwendig sind und ausschließlich dazu dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B", BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
- Hunden, die der Halter nachweislich aus einem Tierheim der Städte Hilden, Solingen oder Velbert aufgenommen hat. Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist.
Hundesteuersatzung der Stadt Haan in der jeweils gültigen Fassung
Als Nachweis wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises / Kopie des Tierschutzvertrags benötigt.
1) Eine Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist.
(2) Der Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrags beginnenden Kalendermonat auch nach den Steuersätzen des § 2 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
(3) Über die Steuerbefreiung kann auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist.
(4) Fallen die Voraussetzungen für Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Eine pauschale Bearbeitungszeit ist nicht festgesetzt, durchschnittlich wird die Abmeldung innerhalb v. 10-14 Werktagen beschieden.
Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt das Datum des Eingangs der Abmeldung
Bestimmte Personengruppen erhalten auf Antrag eine Steuerbefreiung. Hunde aus bestimmten Tierheimen können auf Antrag für 1 Jahr von der Hundesteuer befreit warden.
Formloser Antrag mit ergänzenden Unterlagen
Bescheid der Behörde
Zuständige Einrichtungen
- Finanzmanagement und Steuern
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- E-Mail:
steueramt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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