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Ermäßigtes Nahverkehrsticket
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.
Beschreibung
Berechtigungskarte zum Erwerb des SozialTickets beim Verkehrsunternehmen.
Beantragung dort, wo auch Leistungen bezogen werden
(Jobcenter Jugend-, Sozialamt).
Berechtigt sind z.B. Personen die folgenden Leistungen beziehen:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.
formloser Antrag, Leistungsbescheid
Nach Prüfung Ihres Anspruchs kann das Ticket sofort ausgestellt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mailadresse bei
Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII, Wohngeld, dem AsylbLG, BVG
Die Beantragung/Verlängerung des SozialTickets ist auch von Bevollmächtigten
möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht,
ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin
(Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales und Integration Soziale Angelegenheiten
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- Alleestraße 8
- 42781 Haan
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- E-Mail:
sozialamt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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