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Ermäßigtes Nahverkehrsticket

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.

Beschreibung

Berechtigungskarte zum Erwerb des SozialTickets beim Verkehrsunternehmen.

Beantragung dort, wo auch Leistungen bezogen werden
(Jobcenter Jugend-, Sozialamt).

Berechtigt sind z.B. Personen die folgenden Leistungen beziehen:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld
  • Leistungsberechtigt nach SGB VIII
  • Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.

formloser Antrag, Leistungsbescheid

Nach Prüfung Ihres Anspruchs kann das Ticket sofort ausgestellt werden.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mailadresse bei

Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII, Wohngeld, dem AsylbLG, BVG

Die Beantragung/Verlängerung des SozialTickets ist auch von Bevollmächtigten
möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht,
ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin
(Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.

Zuständige Einrichtungen