Selbstauskunft
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online oder persönlich zu beantragen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- Telefon:
02129 911-187 - E-Mail:
buergerservice@stadt-haan.de
- Telefon:
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