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Briefwahl

Kurzbeschreibung

Wer am Wahltag nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann oder möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben.

Beschreibung

Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden durchzuführen oder in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises, können Sie zum Beispiel einfach und schnell unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen bis zum Anfang der letzten Woche vor der Wahl zur Verfügung steht. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, E-Mail, Fax oder Brief) zusenden.
Es besteht auch die Möglichkeit den auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten QR-Code mit einem Mobiltelefon zu scannen und die Zusendung von Wahlunterlagen auf diesem Wege zu beantragen.

Nicht möglich ist eine telefonische Antragstellung. 

Für den Zeitraum ab Dienstag, vor dem Wahltag bis Freitag vor dem Wahltag, wird dringend geraten, Briefwahlunterlagen ausschließlich persönlich im Wahlamt abzuholen oder direkt dort zu wählen.

§6 Abs 5 Europawahlgesetz, § 36 Bundeswahlgesetz, §28 Landeswahlgesetz, §26 Kommunalwahlgesetz

Wahlschein, Personalausweis oder Reisepass

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Wichtig:

Für den Zeitraum ab Dienstag vor dem Wahltag bis Freitag vor dem Wahltag wird dringend geraten, Briefwahlunterlagen ausschließlich persönlich abzuholen oder direkt zu wählen.

Nach Eingang

Wahlalter erreicht, im Wählerverzeichnis eingetragen, im Besitz des aktives Wahlrecht

Keine – vor jeder Wahl Online-Wahlscheinantrag möglich 

Zuständige Einrichtungen