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Förderung Dachbegrünung
Kurzbeschreibung
Antrag auf Förderung eines Gründaches stellen
Beschreibung
Mit der Förderrichtlinie Dachbegrünung wird die Anlage von Dachbegrünungen auf dem gesamten Gebiet der Stadt Haan, sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstung vorhandener Dächer, gefördert.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser beträgt 50 % der als förderwürdig anerkannten Kosten, maximal jedoch 50,00 Euro/qm Nettovegetationsfläche. Der Gesamtförderbetrag pro Vorhaben und Jahr ist auf 3.000,00 Euro beschränkt.
Mit dem Förderprogramm leistet die Stadt Haan einen wichtigen Beitrag für die Klimafolgenanpassung und den Klimaschutz.
Richtlinien der Stadt Haan zur Förderung der Begrünung von Dächern – Dachbegrünungsrichtlinien – i. d. F. vom 14.12.2021
Für den Förderantrag nötig sind:
- Antragsformular
- Lageplan mit Maßangaben, aus dem die Fläche der zu fördernden Dachbegrünung zweifelsfrei hervorgeht
- Aussagekräftiges Foto des Objektes
- Darstellung der technischen Details der Begrünung (Schichtaufbau, Randeinfassung, Entwässerung) in geeigneter Weise
Angebot des Dienstleisters oder bei Selbstdurchführung eine Aufschlüsselung über die entstehenden Kosten
Die Antragstellung ist vorerst bis zum 31.12.2024 möglich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der Stadt Haan.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs geprüft. Sind die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, erfolgt die Bewilligung des Antrags per Bescheid. Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses erlischt nach 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Datum des Bewilligungsbescheides. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.
Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen nach den Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) auf Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15°, sowohl bei Neubauten als auch bei nachträglicher Begrünung vorhandener Dächer. Förderfähig sind Dachbegrünungen ab einem Gesamtaufbau von mindestens 6 cm Stärke (Bepflanzung nicht mitgerechnet). Ob es sich um Wohn- oder Gewerbegebäude, Garagen oder Nebenanlagen handelt, spielt keine Rolle.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer_innen im Gebiet der Stadt Haan oder schriftlich bevollmächtigte Vertreter_innen.
Die Förderbedingungen sind im Detail der Förderrichtlinie Dachbegrünung zu entnehmen.
Nach der Antragstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Aus diesem geht hervor, ob das Vorhaben bewilligt oder abgelehnt wird. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Dazu zählt auch die Auftragserteilung an ein Fachunternehmen. Eine nachträgliche Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der bewilligten Maßnahme. Als Nachweis sind ein Foto der fertiggestellten Dachbegrünung sowie eine Rechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten einzureichen.
Das Antragsformular kann auf der Homepage der Stadt Haan unter https://www.haan.de/dachbegrünung abgerufen werden.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtplanung und Vermessung
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- Alleestraße 8
- 42781 Haan
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- E-Mail:
planungsamt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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