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Elternbeitrag Offener Ganztag

Kurzbeschreibung

Ihr Kind nutzt eine öffentlich geförderte Betreuungsform in der Grundschule. Hier erfahren Sie mehr über Elternbeiträge

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Offenen Ganztagsschule erhebt die Stadt Haan einen Kostenbeitrag, den Elternbeitrag. Die Höhe wird durch einen Beitragsbescheid festgesetzt. Der Elternbeitrag ist nach Zustellung des Beitragsbescheides - gegebenenfalls rückwirkend - fällig und zum 05. eines jeden Monats zu entrichten. Beitragsschuldner sind die leiblichen Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, wenn sie jeweils mit dem Kind, das ein Betreuungsangebot in Anspruch nimmt, zusammenleben. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages. Sie besteht grundsätzlich für die gesamte Grundschulzeit. Wird ein Kind im laufenden Schuljahr aufgenommen oder verlässt ein Kind im laufenden Schuljahr die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsgrundschule, ist der Beitrag bis zum Ende des Vertrages zu entrichten. Es werden nur volle Monate berechnet. Alle Informationen können Sie auch der Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich entnehmen.

Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich. § 7 Gemeindeordnung, § 90 SGB VIII, Beitragssatzung ab August 2021 

Plätze im Primarbereich (Grundschule) werden ausschließlich über die Einrichtungen vergeben. Melden Sie sich in der betreffenden Grundschule an.

Gibt es eine Mitwirkungspflicht der Beitragspflichtigen? Bei der Aufnahme des Kindes in ein außerschulisches Betreuungsangebot in Grundschulen müssen Sie uns schriftlich angeben, welches Einkommen zugrunde zu legen ist. Im Folgejahr und jedem weiteren Jahr reichen Sie dann die Einkommensnachweise, beispielsweise den Steuerbescheid, bei uns ein. Wenn Sie keine Angaben zur Einkommenshöhe machen oder keinen Nachweis vorlegen, dann legen wir den Höchstbeitrag fest. Wenn sich Veränderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben, teilen Sie uns das bitte immer sofort und unaufgefordert mit. Das hilft, größere Nachzahlungen bei der endgültigen Berechnung zu vermeiden. Für welchen Zeitraum wird der Elternbeitrag erhoben? Der Elternbeitrag wird als Anteil an den Jahresbetriebskosten erhoben. Der Jahreskostenbeitrag für ein Schuljahr wird auf 12 Monate aufgeteilt. Sie sind beitragspflichtig für Monate gemäß Ihres Betreuungsvertrages mit dem Anbieter. Kündigungen des Betreuungsplatzes richten Sie bitte direkt an den Träger der Einrichtung/die Einrichtung/die Grundschule. Die jeweiligen Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte dem abgeschlossenen Betreuungsvertrag. 

Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder besucht/besuchen eine Grundschule in Haan und nutzt/nutzen ein außerschulisches Betreuungsangebot in unserem Zuständigkeitsbereich

Melden Sie Ihr Kind in der schulische Betreuung an. Anschließend erhalten Sie vom Amt für Schule und Sport ein Anschreiben und das Formular „Erklärung zum Elternbeitrag“. Dieses Formular füllen Sie aus und schicken es mit den erforderlichen Einkommensunterlagen an die Stadt Haan, Amt für Schule und Sport, zurück. Wir berechnen anhand Ihrer Unterlagen einen vorläufigen monatlichen Elternbeitrag. Sie sind verpflichtet Änderungen des Familienjahresbruttoeinkommens mitzuteilen. Zur endgültigen Berechnung fordern wir entsprechende Unterlagen (Gehaltsabrechnung Dezember, Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnsteuerbescheid) von Ihnen an. Nach Abschluss des Kalenderjahres erfolgt dann die endgültige Berechnung des Kitabeitrags anhand Ihres tatsächlichen Jahreseinkommens. Das Ergebnis der endgültigen Festsetzung kann eine Erstattung oder eine Nachzahlung sein.