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Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 3 TKG
Kurzbeschreibung
Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationsleitungen ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.
§ 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Bearbeitungsgebühr | Gebuehr | 57,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Alleestraße 8
- 42781 Haan
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- E-Mail:
tiefbauamt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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