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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann bei dem zuständigen Bürgerservice ihres Wohnsitzes oder online beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise  strafrechtliche Verurteilungen, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde., Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Beschreibung

Besondere Voraussetzungen

Vollendung des 14. Lebensjahres und Wohnsitz in Haan.  

Das Führungszeugnis muss grundsätzlich persönlich beim Bürgerservice  beantragt werden, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.  Im Ausnahmefall kann eine schriftliche Beantragung erfolgen, dazu  sind in dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben.

Das Führungszeugnis kann auch online beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Ein privates Führungszeignis übersendet das Bundesamt für Justiz der antragstellenden Person nach HauseBeantragung durch den gesetzlichen VertreterWird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. bei Minderjährigen), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragsstellung ihre Bevollmächtigung / Bestallung nachzuweisen.Führungszeugnis zur Vorlage bei einer BehördeWird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Hierfür ist die genaue Angabe des Verwendungszwecks und der Anschrift der Behörde, ggf. auch das angegebene Aktenzeichen, bei Antragstellung erforderlich.Erweitertes FührungszeugnisFür die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen wird ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Träger beantragt werden, diese ist bei der Beantragung im Original vorzulegen. Sollte der Arbeitgeber oder Träger eine Behörde sein, wird ein erweitertes Behördenführungszeugnis ausgestellt, welches der Behörde direkt zugesendet wird.

§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen ab Antragstellung. 

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Mindestalter: 14 Jahre

Sie können den Antrag stellen:

Persönlich
im Bürgerservice  gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Dafür benötigen Sie: Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-AusweisfunktionIhre 6-stellige PIN ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z.B. die kostenlose AusweisApp2 gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können 

Für jede Form der Antragstellung gilt: Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, z.B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind, stellen. Dagegen ist es nicht möglich, eine andere Person zur Antragstellung zu bevollmächtigen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es postalisch unmittelbar vom Bundesamt für Justiz. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und ggfls. das Aktenzeichen an. 

Name Typ Kosten Beschreibung
Erweitert, normal und behördlich Gebuehr 13,00 EUR
Internationales Gebuehr 37,00 EUR
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Ehrenamt Gebuehr kostenfrei Wer Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung (SGB II) bezieht, wird unter Vorlage des Leistungsbescheids von der Gebühr befreit. Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann dann gebührenfrei ausgestellt werden, wenn eine Bescheinigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben, vorgelegt wird

Zuständige Einrichtungen