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Führerschein: Erstantrag (inkl. begleitetes Fahren ab 17) und Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Kurzbeschreibung
- Zum Führen von Kraftfahrzeugen wird eine Fahrerlaubnis benötigt
- Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen und in bestimmten Fällen befristet erteilt
- Die Erteilung einer Fahrerlaubnis muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden
- Vor Erteilung der Fahrerlaubnis muss sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert und eine Prüfung abgelegt werden
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters gestellt werden
Beschreibung
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf und können ebenfalls beantragt werden.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt. Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen. Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt. Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Anschrift Ihrer Fahrschule und Name des Inhabers/der Inhaberin
Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Führungszeugnis Belegart "O" Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)
Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":
- Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig) Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters
- Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt
- Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
- Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs)
- Klasse B: 18 Jahre
- Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
- Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre
- Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre
- direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre
Ihre gewünschte Fahrerlaubnis können Sie persönlich oder online beantragen, wenn Ihre Kommune ein Online-Verfahren anbietet.
Persönliche Antragstellung:
- Den Antrag zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde,
- Bei Antragstellung müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
- Anschließend ermittelt die Fahrerlaubnisbehörde, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb Sie den Antrag mit Beginn der Fahrschulausbildung stellen sollten.
- Muss nur noch die erforderliche Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, wird die Herstellung eines Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Die zuständige Technische Prüfstelle wird mit der Durchführung ihrer Prüfung beauftragt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein Jahr Zeit die Prüfung abzulegen.
- Nachdem Sie sowohl die theoretische als auch die gegebenenfalls erforderliche praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie den Kartenführerschein
- entweder direkt von Ihrem Prüfer,
- von der Fahrerlaubnisbehörde oder
- von der Bundesdruckerei. Bis Sie den Kartenführerschein erhalten, bekommen Sie von Ihrem Prüfer einen vorläufigen Führerschein.
Online-Verfahren (bundesweiter Dienst):
- Schritt 1: Identitätsnachweis durch Online-Ausweis oder Servicekonto (eID)
- Hierfür benötigen Sie:
- Einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie Ihre PIN.
- Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.
- Die AusweisApp2 muss installiert und geöffnet sein. Eine detailliertere Anleitung finden Sie unter diesem Link.
- Hierfür benötigen Sie:
- Schritt 2: Angaben von Informationen, z.B. zu Ihrer Person und Ihrer gewünschten Fahrerlaubnisklasse
- Schritt 3: Hochladen von Anlagen, wie z.B. Foto und Erste-Hilfe-Nachweis
- Schritt 4: Bezahlung des Online-Antrags
Hinweis: Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen AM, L und T auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Begehen Sie während der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten), die in das Fahreignungsregister einzutragen sind, ordnet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Antragsgebühren:
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 43,40
- bei Erteilung als "Begleitetes Fahren mit 17": Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Begleitpersonen
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 42,60
Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.
Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
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