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Kindertagespflege Anmeldung

Kurzbeschreibung

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Kindertagespflege?

Informieren Sie sich möglichst früh bei der Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl oder bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Kindertagespflegestelle gibt.

Beschreibung

Wenn Eltern einen Kindertagespflegeplatz für ihr Kind suchen, können sie sich zum Erstkontakt, zur Information und Beratung sowie zur Vermittlung an eine geeignete Kindertagespflegeperson auf der Grundlage des Wunsch- und Wahlrechts an die Fachberatung Kindertagespflege wenden. Kindertagespflege ist in erster Linie eine Leistung für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Förderung erfolgt unter den Voraussetzungen des § 24 SGB VIII. Bei Kindern nach dem vollendeten dritten Lebensjahr und vor Beginn der Schulpflicht ist zunächst der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsvertrag in einer Kindertageseinrichtung geltend zu machen. Sollte eine Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung nicht möglich sein, hält sich das Jugendamt eine Prüfung vor, ob freie Plätze und vorhandene Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen oder an Offenen Ganztagschulen zur Verfügung stehen, bevor Kindertagespflege als zusätzliche, öffentlich geförderte Leistung in Betracht kommt.

Spätestens vier Wochen vor Beginn der Betreuung ist der Fachberatung Kindertagespflege der Antrag auf Geldleistung und Vermittlung vorzulegen. Änderungs- oder Beendigungsanträge sind ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen zu stellen. In Rücksprache mit der Fachberatung Kindertagspflege sind auch kürzere Fristen möglich.

Die Personensorgeberechtigten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu einem Teil der Kosten der Kindertagespflege herangezogen. Die Höhe des Elternbeitrages der Personensorgeberechtigten ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege für Kinder in der Stadt Haan in der jeweils geltenden Fassung.

 

  • Landesrecht:
    • 21 KiBiz Qualifikationsanforderungen bei der Förderung in Kindertagespflege
    • 22 KiBiz Erlaubnis zur Kindertagespflege
    • 23 KiBiz Angebotsstruktur in der Kindertagespflege
    • 24 KiBiz Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege und Verwendungsnachweis

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Beginn der Kindertagespflege zu stellen. Änderungs- oder Beendigungsanträge sind ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen zu stellen. In Rücksprache mit der Fachberatung Kindertagespflege sind auch kürzere Fristen möglich.

Fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Antrages auf Geldleistung und Vermittlung sowie die darin erwähnten Voraussetzungen (Alter des Kindes und die teilweise damit zusammenhängenden Nachweise, Nachweis Masernschutz usw.)

Nachdem entweder eigenständig oder durch die Fachberatung der Stadt Haan eine passende Kindertagespflegeperson gefunden wurde, beantragen Sie anhand des Antrags die Förderung des Kindes in der Kindertagespflege. 

Im Zuge des Antrags- und Bewilligungsverfahrens werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu einem Teil der Kosten für die Kindertagespflege herangezogen. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege für Kinder in der Stadt Haan in der jeweils geltenden Fassung.