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Eheurkunde

Kurzbeschreibung

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen, sie enthält: die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor Ort und Tag der Geburt des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin Ort und Tag der Eheschließung die Angaben zur Religionsgemeinschaft gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod.  Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Beschreibung

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Keine

ca. 2 - 5 Tage

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre): die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht die Eltern die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Persönliche Beantragung
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.  

Beantragung per Post 
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt: Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname Eheschließungsdatum und -ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer E-Mail mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.  

Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 10,00 Euro
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5,00 Euro

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen