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Sterbeurkunde

Kurzbeschreibung

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. In der Regel wird eine Sterbeurkunde für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen benötigt. Wichtig für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Je nach Lebenslage für sonstige Zwecke erforderlich: Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc.. 

Beschreibung

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde
  • Internationale Sterbeurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Keine

2 bis 5 Tage

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre): der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin die Eltern die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Persönliche Beantragung
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt: Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten: Name, Vorname Geburtsdatum Sterbedatum und -ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 14,00 Euro
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 7,00 Euro

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Onlinedienstleistung

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