Einfache Melderegisterauskunft
Kurzbeschreibung
Sie suchen eine bestimmte Person? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Beschreibung
Die einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:e Daten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift(en)
- ggf. Sterbedatum
Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, beantragen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Neutrale Antwort:
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielhaft
- wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz,
- eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz,
- weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer) oder
- weil die gesuchte Person in Haan überhaupt nicht gemeldet ist oder war,
erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:
"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit: Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass. Bei Online-Anträgen benötigen Sie einen Zugang zur BundID und Ihren Personalausweis mit Online-Funktion.
Sofort bis einige Wochen.
Eine Melderegisterauskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. In der Regel müssen dafür folgende Angaben zu der gesuchten Person vorliegen:
- Familienname
- ggf. frühere Namen
- Vorname(n)
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die einfache Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die anfragende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
Die Auskunft kann persönlich, schriftlich oder online im Bürgerservice beantragt werden. Bei der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist dies im Antrag besonders zu vermerken.
Bitte geben Sie bei der Antragstellung möglichst vollständig die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person an, damit eine zweifelsfreie Identifizierung und fehlerfreie Datenübermittlung erfolgen kann. Enthalten sein sollten der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die letzte bekannte Anschrift der gesuchten Person in Hilden.
Beachten Sie, dass keine Auskunft erteilt werden kann, wenn auch nur eine der von Ihnen gemachten Angaben nicht stimmt.
Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegisterauskunft: EUR 11,00
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Straße: Kaiserstraße Hausnummer: 85
- PLZ: 42781 Ort: Haan
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- Telefon:
02129 911-187 - E-Mail:
buergerservice@stadt-haan.de
- Telefon:
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