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Erweiterte Melderegisterauskunft

Kurzbeschreibung

Die erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz:

Über den Umfang der einfachen Melderegisterauskunft hinaus dürfen weitere persönliche Daten der gesuchten Person mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran nachgewiesen wird.

Beschreibung

Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst neben den Inhalten der einfachen Melderegisterauskunft:

  • Tag und Ort der Geburt,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) und Namen und Anschrift des Ehe- bzw. Lebenspartners oder der Ehe- bzw. Lebenspartnerin,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften, Tag des Ein und Auszugs,
  • gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin,
  • Sterbetag und -ort.

Das Bürgerservice hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt nicht, wenn bei der Antragstellung ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, insbesondere zur Rechtsverfolgung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Neutrale Antwort:

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielhaft

  • wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz,
  • eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz,
  • weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer) oder
  • weil die gesuchte Person in Haan überhaupt nicht gemeldet ist oder war, 

erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:

"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."

Erweiterte Melderegisterauskunft: berechtigtes oder rechtliches Interesse

Beispiele für ein berechtigtes Interesse (nicht abschließend):

  • Bonitätsprüfung,
  • Anbahnung einer Geschäftsbeziehung,
  • Beendigung einer Geschäftsbeziehung im Sterbefall,
  • Offene Forderungen,
  • Versicherungsverträge etc.

Die Auskunft kann persönlich oder schriftlich im Bürgerservice beantragt werden. Bei der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist dies im Antrag besonders zu vermerken.

Bitte geben Sie bei der Antragstellung möglichst vollständig die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person an, damit eine zweifelsfreie Identifizierung und fehlerfreie Datenübermittlung erfolgen kann. Enthalten sein sollten der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die letzte bekannte Anschrift der gesuchten Person in Haan.
Beachten Sie, dass keine Auskunft erteilt werden kann, wenn auch nur eine der von Ihnen gemachten Angaben nicht stimmt.

Verwaltungsgebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft: EUR 15,00
Verwaltungsgebühr für eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: zwischen EUR 15,00 und EUR 50,00

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