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Hundesteueranmeldung und Hundehaltung Meldung von Halter/*innendaten
Kurzbeschreibung
Bei bestimmten Hunde ist eine Haltungserlaubnis erforderlich:
- Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
- Hunde weiterer bestimmter Rassen
Als Halterin oder Halter solcher Hunde sind Sie verpflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden? Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden? Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist? Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben
§ 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- Haltungserlaubnis
- Meldebescheinigung
Vorliegen einer Haltungserlaubnis.
Siehe aktuelle Satzung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Finanzmanagement und Steuern
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- E-Mail:
steueramt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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- Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- E-Mail:
ordnung@stadt-haan.de
- E-Mail:
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