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Bauleitplanung

Kurzbeschreibung

Hier haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Bebauungsplan oder Fläschennutzungsplan.

Beschreibung

Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.

Umgehend oder innerhalb von wenigen Tagen 

6 Monate bis mehrere Jahre, Richtwert: ca. 1 Jahr

Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):

  1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
  10. Prüfung der Stellungnahmen
  11. Abwägung, Beschluss

Keine

Zuständige Einrichtungen