Überprüfung einer Fläche auf mögliche Kampfmittelbelastung
Kurzbeschreibung
Vor Beginn einer Baumaßnahme, bei der ein Erdeingriff erfolgen soll, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf präventiv durch die örtliche Ordnungsbehörde zu beteiligen.
Beschreibung
Zur Überprüfung einer Fläche auf eine mögliche Kampfmittelbelastung ist im ersten Schritt eine Luftbildauswertung erforderlich.
Hierzu stellt die Bauherrin/der Bauherr zunächst einen Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde. Wurde der Bereich bereits ausgewertet, wird das Ergebnis an die/den Antragsteller/in übersandt. Liegt noch keine Luftbildauswertung vor, wird der Antrag auf Luftbildauswertung an den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Das Ergebnis der Auswertung wird der örtlichen Ordnungsbehörde und von dort der/dem Antragsteller/in mitgeteilt.
Wird eine Kampfmittelüberprüfung seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes empfohlen, entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde darüber, ob eine Kampfmittelüberprüfung zu erfolgen hat. In diesem Fall ist seitens der Bauherrin/des Bauherrn ein entsprechender Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu stellen, welcher dann zur weiteren Bearbeitung an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet wird.
Bei der Beantragung ist zwischen flächenhafter und punktueller Überprüfung zu unterscheiden. Nach erfolgter Kampfmittelüberprüfung wird ein Abschlussbericht seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gefertigt.
Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – Kampfmittel VO)
siehe Antragsformulare
- Das Ergebnis der Luftbildauswertung kann der/dem Antragsteller/in in der Regel nach ca. einer Woche mitgeteilt werden.
- Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Kampfmitteluntersuchung ist einzelfallabhängig.
Weitere Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/3b_luftbildauswertung.html
Mit Erdeingriff geplante Baumaßnahme
siehe Beschreibung
Informationen zu den Kosten finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
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- Straße: Kaiserstraße Hausnummer: 85
- PLZ: 42781 Ort: Haan
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- E-Mail:
ordnung@stadt-haan.de
- E-Mail:
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