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Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung

  • Gewerbesteuer bezahlen
  • Pflicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung bei Verdienst über EUR 24.500
  • Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde, in der Gewerbesteuer gezahlt wird.

Beschreibung

Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und verdienen im Jahr damit mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Hamburg ist Land und Gemeinde zugleich.
 
Das Finanzamt sendet Ihnen nach Erklärungsabgabe per Post einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag zu.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
 
Darüber hinaus sendet Ihnen in Hamburg das Finanzamt einen Bescheid, über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen zu erstattende Gewerbesteuer, zu.
Die festgesetzte Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. In Hamburg beträgt der Hebesatz 470%.
 
Gleichzeitig werden für die Zukunft ggf. Vorauszahlungen festgesetzt. Sollte sich die zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich verändern, ist ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen zu stellen.
 
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin.

Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1a.

  • Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige: Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
  • Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater): Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Sie erhalten Ihren Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag in der Regel nach spätestens 10 Wochen, nachdem Sie Ihre Gewerbesteuererklärung abgegeben haben.

Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:

  • Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde; in Hamburg zeitgleich mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages vom Finanzamt.
  • Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

Zuständige Einrichtungen