Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit zur Vergnügungsteuer anmelden

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Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit zur Vergnügungsteuer anmelden

Wenn Sie in einem Lokal ein Spielgerät aufstellen, müssen Sie für dieses Gerät eine Vergnügungsteuer bezahlen.

Noch vor Inbetriebnahme des Automaten. 

Zwei bis sechs Wochen.

Zuständige Einrichtung