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Dienstleistungsinformationen
Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit zur Vergnügungsteuer anmelden
Wenn Sie in einem Lokal ein Spielgerät aufstellen, müssen Sie für dieses Gerät eine Vergnügungsteuer bezahlen.
Noch vor Inbetriebnahme des Automaten.
Zwei bis sechs Wochen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Finanzmanagement und Steuern
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- E-Mail:
steueramt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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