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Baumfällgenehmigung
Kurzbeschreibung
Der Rat der Stadt Haan hat mit Beschluss vom 20.06.2023 eine neue Baumschutzsatzung beschlossen. Diese regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne. Geschützt sind:
- Obstbäume einschließlich Walnussbäume und Esskastanien mit einem Stammumfang von mind. 60 cm,
- sonstige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und
- Nadelbäume (einschl. Ginkgo) mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm.
Die Inhalte der Baumschutzsatzung, die Anlage mit der Liste geeigneter Gehölze und weitere Informationen finden Sie hier. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen ein Rückschnitt, Maßnahmen im Wurzelbereich oder die Fällung geschützter Bäume auf Antrag ermöglicht werden kann. Die Voraussetzungen sind dabei im konkreten Einzelfall nachzuweisen. Soll ein Eingriff an einem geschützten Baum vorgenommen werden, muss hierfür ein Antrag an die Stadt Haan gestellt werden. Das nebenstehende Antragsformular kann direkt online ausgefüllt und dann verschickt oder ausgedruckt werden.
Auch außerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung, kann die Fällung / der Rückschnitt eines Baumes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Für eine Genehmigung ist dann aber nicht die Stadt Haan, sondern die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Mettmann zuständig.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Betriebshof
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- Ellscheid 9a
- 42781 Haan
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