Schwerbehindertenausweis
Kurzbeschreibung
Als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter stehen Ihnen staatliche Leistungen oder Vergünstigungen zu, um die Folgen Ihrer Behinderung zu mildern. Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei uns beantragen.
Antrag
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie entweder schriftlich beantragen Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht - Antrag, oder online stellen über ELSA.NRW (Elektronischer Schwerbehindertenantrag Nordrhein-Westfalen).
Prüfung
Wir stellen auf Ihren Antrag hin fest, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung eine Behinderung darstellt und welcher Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden kann. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen wir Ihnen einen Schwerbehindertenausweis aus. Hierfür können wir Ihnen auch eine besondere Ausweishülle anbieten.
Widerspruch
Wenn Sie einen "Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht" erhalten haben, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Den Widerspruch können Sie schriftlich einreichen bei
Kreis Mettmann
Der Landrat
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann,
Die Schriftform können Sie auch durch die elektronische Form ersetzen, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Hierfür können Sie z.B. das Formular Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid im Schwerbehindertenrecht nutzen.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des elektronischen Widerspruchs ein neuer freigeschalteter Bundespersonalausweis sowie die AusweisApp2 erforderlich sind.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kreis Mettmann
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- Düsseldorfer Str. 26
- 40822 Mettmann
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- Telefon:
02104 99-0 - E-Mail:
kme@kreis-mettmann.de
- Telefon:
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