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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Das Wohngeld ist ein für die Kosten der Wohnung bereitgestellter Zuschuss, den es entweder in Form eines Mietzuschusses oder eines Lastenzuschusses gibt. Sie können diesen Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im MHKBD NRW Portal.

Beschreibung

Gem. § 26 SGB I 1 kann nach dem Wohngeldrecht als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum Wohngeld in Anspruch genommen werden. 

 

§ 22 Wohngeldgesetz

  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
  • Scan oder Foto des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes des Antragsstellers
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid etc.)
  • Mietvertrag und Nachweis der Überweisung der Miete
  • Verdienstbescheinigung
  • Kontoauszüge
  • Studienbescheinigung

Amt für Soziales und Integration 
Soziale Angelegenheiten
Alleestraße 8
42781 Haan

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Informationen zum Wohngeld auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Wohngeld
Ratschläge und Hinweise des Bundesbauministeriums zum Wohngeld 

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind:

  1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
  2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
  3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

Der Antrag auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ist kostenfrei.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen