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Dienstleistungsinformationen
Tierseuchenverdachtsmeldung
- Tierhalter*innen sind verpflichtet bestimmte Tierkrankheiten an die kommunalen Veterinärbehörden zu melden
- Amtstierärztliche Untersuchung durch die Veterinärbehörde
- Ggf. Veranlassung weiterer Schritte durch die Veterinärbehörden.
Als Tierhalter*in sind Sie im Zuge der Tierseuchenprävention dazu verpflichtet einen Verdacht auf bestimmte Tierkrankheiten den Veterinärbehörden - mancherorts auch den Ordnungsbehörden - zu melden. Die Kommunalverwaltung nimmt anschließend eine amtstierärztliche Untersuchung vor, um den Verdacht zu bestätigen und unternimmt ggf. weitere Schritte zur Tierseuchenprävention.
Bei einem Tierseuchenverdacht müssen Sie die Veterinärbehörden unverzüglich kontaktieren.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Ordnungsamt
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- E-Mail:
ordnungsamt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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