Tierseuchenverdachtsmeldung

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Dienstleistungsinformationen

Tierseuchenverdachtsmeldung

 

  • Tierhalter*innen sind verpflichtet bestimmte Tierkrankheiten an die kommunalen Veterinärbehörden zu melden
  • Amtstierärztliche Untersuchung durch die Veterinärbehörde
  • Ggf. Veranlassung weiterer Schritte durch die Veterinärbehörden.

Als Tierhalter*in sind Sie im Zuge der Tierseuchenprävention dazu verpflichtet einen Verdacht auf bestimmte Tierkrankheiten den Veterinärbehörden - mancherorts auch den Ordnungsbehörden - zu melden. Die Kommunalverwaltung nimmt anschließend eine amtstierärztliche Untersuchung vor, um den Verdacht zu bestätigen und unternimmt ggf. weitere Schritte zur Tierseuchenprävention.  

Bei einem Tierseuchenverdacht müssen Sie die Veterinärbehörden unverzüglich kontaktieren. 

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