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Hundesteuerabmeldung

Kurzbeschreibung

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, beim Steueramt der Stadt abzumelden. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. 

Beschreibung

Der Hundhalter hat innerhalb von 14 Tagen nachdem der Hund verstorben ist, veräußert oder verloren gegangen ist, ein Wegzug erfolgte, den Hund von der Steuer abzumelden.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.

Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Hundesteuersatzung der Stadt Haan in der jeweils gültigen Fassung.

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, beim Steueramt der Stadt abzumelden. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Eine pauschale Bearbeitungszeit ist nicht festgesetzt, durchschnittlich wird die Abmeldung innerhalb v. 10-14 Werktagen beschieden.

Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt das Datum des Eingangs der Abmeldung. 

Keine Hundehaltung mehr

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