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Ermäßigtes Nahverkehrsticket

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.

Beschreibung

Berechtigungskarte zum Erwerb des SozialTickets beim Verkehrsunternehmen. Beantragung dort, wo auch Leistungen bezogen werden (Jobcenter Jugend-, Sozialamt). Berechtigt sind z.B. Personen die folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, SGB VIII, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz

formloser Antrag, Leistungsbescheid

Amt für Soziales und Integration, Alleestr. 8 in 42781 Haan

Nach Prüfung Ihres Anspruchs kann das Ticket sofort ausgestellt werden.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mailadresse bei

Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII, Wohngeld, dem AsylbLG, BVG

Die Beantragung/Verlängerung des SozialTickets ist auch von Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht, ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.

Die Ausstellung ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen