BIS: Suche und Detail

Teilbaugenehmigung Erteilung

Kurzbeschreibung

Erteilung Teilbaugenehmigung: Nach Einreichung eines Bauantrages kann eine Teilbaugenehmigung für den Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens begonnen werden.

Beschreibung

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Haben Sie bereits einen (vollständigen) Bauantrag eingereicht (über den noch nicht abschließend entschieden wurde), können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für den Aushub der Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet wird. Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen. Bitte beachten Sie, dass in der Baugenehmigung auch für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.

Vollständiger Bauantrag (s. hierzu im Einzelnen: Baugenehmigung Erteilung und Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren) Formloser, schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung, gegebenenfalls erforderliche bautechnische Nachweise für den gewünschten Genehmigungsumfang

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahme begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Fachdienststellen

Schriftformerfordernis für den Antrag und eventuell erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfällt die Schriftformerfordernis. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

Sie haben einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht. Sie beantragen schriftlich die Erteilung einer Teilbaugenehmigung für den Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B. Fundamente) oder die Errichtung einzelner Bauabschnitte. Die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes kann von der unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beurteilt werden. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.) Sie reichen die für das Teilvorhaben gegebenenfalls erforderlichen bautechnischen Nachweise ein.

Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung, sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob sie die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes positiv beurteilen kann. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.) Nach Erhalt desTeilbaugenehmigungs-Bescheids dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.

Abhängig vom Umfang der Genehmigung und der Rohbausumme des Bauvorhabens: 50 bis 5.000 €

Zuständige Einrichtungen