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Zahlungsverkehr mit der Stadt Haan

Kurzbeschreibung

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.

Beschreibung

Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
  • Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
  • Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Stadt Haan überweisen.

Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.

Sparkonten können nicht in das SEPA-Lastschriftmandat einbezogen werden.

Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.

Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Finanzbuchhaltung umgehend schriftlich zu benachrichtigen.

Damit Ihre Zahlungen automatisch und zutreffend Ihren Forderungen zugeordnet werden können, geben Sie bitte auf jeden Fall immer den richtigen Verwendungszweck im Betreff Ihrer Überweisung an. Diesen finden Sie in dem Schriftstück, in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden (zum Beispiel Vertragsgegenstand).

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