Masern-Impfpflicht
Kurzbeschreibung
Seit dem 01. März 2020 gilt in Deutschland für bestimmte Gesundheits- und Gemeinschaftsreinrichtungen eine sogenannte Masern-Impfpflicht. Auf dieser Internetseite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema sowie Informationen und Formulare für betroffene Einrichtungsleitungen, die zur Meldung von Personen an das Gesundheitsamt verpflichtet sind.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kreis Mettmann
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- Düsseldorfer Str. 26
- 40822 Mettmann
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02104 99-0 - E-Mail:
kme@kreis-mettmann.de
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