Meldepflichtige Krankheiten
Kurzbeschreibung
Als ärztliches Fachpersonal, verantwortliche Arbeitskraft eines Krankenhauses oder medizinischen Labors, aber auch als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung sind Sie verpflichtet, uns meldepflichtige Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen mitzuteilen.
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Zuständige Einrichtungen
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Kreis Mettmann
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- Düsseldorfer Str. 26
- 40822 Mettmann
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02104 99-0 - E-Mail:
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