Rundfunkbeitrag
Kurzbeschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies im notwendigen Umfang leisten zu können, wird der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben. Neben der An- und Abmeldung vom Rundfunkbeitrag, ist im privaten Bereich eine Ermäßigung oder Befreiung unter bestimmten, vordringlich sozialen Gründen möglich.
Beschreibung
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.