Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Kurzbeschreibung
Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung oder Aufgabe einer Wohnung ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen erforderlich.
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
- Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Straße: Kaiserstraße Hausnummer: 85
- PLZ: 42781 Ort: Haan
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- Telefon:
02129 911-187 - E-Mail:
buergerservice@stadt-haan.de
- Telefon:
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