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Gestaltungsbeirat

Kurzbeschreibung

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als externes, unabhängiges Sachverständigengremium sowohl Bauherr_innen und Investor_innen als auch die Verwaltung und den Rat der Stadt Haan in Fragen der Architektur und der Stadtgestaltung, die auf die Erhaltung oder Gestaltung des Haaner Stadtbildes Einfluss nehmen können.

Beschreibung

Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Planungs- und Bauprojekte im Hinblick auf ihre städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen. Der Beirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Der Gestaltungsbeirat trifft keine Entscheidungen über die Projekte, sondern spricht Empfehlungen zur Verbesserung aus. Damit wirbt er bei Architekt_innen beziehungsweise Entwurfsverfasser_innen und Bauherr_innen für eine hohe Qualität der Stadtgestaltung und des Lebensraumes „Stadt“.

Das Gremium ist sich stets der Notwendigkeit einer Projektwirtschaftlichkeit bewusst und darauf bedacht, dass etwaige qualitätssteigernde Anregungen nicht unzumutbare Baukostensteigerungen auslösen.

Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Haan

Folgende Unterlagen sind erfahrungsgemäß zu einer fundierten Beurteilung eines Bauvorhabens erforderlich:

  • Luftbild im Maßstab 1:1.000
  • Lageplan im Maßstab 1:1.000 oder 1:500
  • Vorentwurf in der Regel im Maßstab 1:200, bestehend aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten einschließlich Darstellung der Außenanlagen und Nachbarbebauung sowie Fotos zur Nachbarbebauung
  • Nutzungskonzept
  • Aussagen zur Materialwahl und Farbgebung
  • Modell (hilfreich, jedoch nicht Bedingung)
  • sofern erforderlich: Darstellung der Außenanlagen

Alle Unterlagen sind in digitaler Form maßstabsgerecht als PDF und wenn gewünscht gegebenenfalls zusätzlich als Power-Point-Präsentation vorzulegen.

Für die zu beratenden Projekte sind der Geschäftsstelle bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Die geplanten Sitzungstermine können auf der Homepage der Stadt Haan unter https://www.haan.de/Gestaltungsbeirat abgerufen werden.

Die Auswahl der im Gestaltungsbeirat zu beratenden Projekte erfolgt durch die Verwaltung. Vorschläge zur Tagesordnung können bei der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates im Bauaufsichtsamt eingereicht werden. Wesentliche Entscheidungskriterien für die Auswahl der zu beratenden Projekte sind:

  • die Lage im und die Bedeutung für den Stadtraum (zum Beispiel Ortseingang, zentrale Lage, Lage in Denkmalbereichen, im Bereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen)
  • das bestehende Umfeld (zum Beispiel erhaltenswerte Bausubstanz, Übergang zum Freiraum)
  • die besondere Größe (Maßstäblichkeit) oder architektonische Ausgestaltung eines Bauvorhabens,
  • die spezielle Nutzung / Funktion eines Gebäudes
  • die Ensemblewirkung

Vor einer Beratung ist die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit (wie Planungsrecht, Vorprüfung Bauordnungsrecht) mit der Verwaltung abzuklären. Die Vorstellung und Erörterung von Planungs- und Bauvorhaben sollte gleichzeitig jedoch in einem möglichst frühen Stadium des Entwurfsprozesses erfolgen, bevor bereits abschließende Festlegungen getroffen wurden und erhebliche Planungskosten entstanden sind.

Sollten Sie einen Beratungsvorschlag für den Gestaltungsbeirat haben, so wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates.

Für die zu beratenden Projekte sind der Geschäftsstelle bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Die Bauherrschaft beziehungsweise deren Entwurfsverfassende erhalten daraufhin die Möglichkeit, das Vorhaben persönlich in den Sitzungen vorzustellen.

Nach der Vorstellung und gemeinsamen Erörterung des Vorhabens in der Sitzung des Gestaltungsbeirats wird im Anschluss durch den Gestaltungsbeirat eine Empfehlung formuliert. Diese Empfehlungen des Beirates werden über die Geschäftsstelle unmittelbar an die Entwurfsverfassenden und deren Bauherrschaft weitergeleitet. Wenn es dem Beirat erforderlich erscheint, wird um eine Überarbeitung sowie eine erneute Vorlage in der nächsten Sitzung gebeten.

Zuständige Einrichtungen