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Förderantrag Stecker-PV

Kurzbeschreibung

Die Antragstellung zum Förderprogramm war hier vom 16.08.2023 bis zum 23.08.2023 möglich. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld bereits nach guten Angeboten für Balkonkraftwerken zu schauen und sich mit der Haaner Förderrichtlinie als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb eines Balkonkraftwerks vertraut zu machen.

Antrag zum Förderprogramm für steckerfertige PV-Module („Balkonkraftwerke“)

Beschreibung

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine wesentliche Maßnahme zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und somit zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Haan. Das größte Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen findet sich in Haan im Bereich der Solarenergie, insbesondere der Dachflächen-Photovoltaik.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzepts hat sich die Stadt Haan im Handlungsfeld „Energiewende – erneuerbar, effizient, fair und autark“ folgende Leitlinie gesteckt: „In der Gartenstadt Haan werden die Grundlagen für eine faire Energiewende geschaffen, an der alle mitwirken können. Drei Teilziele bringen uns dem Ziel der Treibhausgasneutralität näher: Energie einsparen, effizienter nutzen und vor Ort erzeugen“. Hierzu wurden sechs Maßnahmen für den ersten Umsetzungszeitraum (2022-2025) entwickelt, eine davon die Maßnahme E-3 „Förderprogramm Steckerfertige PV-Module“.

Die Stadt Haan gewährt daher nach Maßgabe der Förderrichtlinien und des Haushaltsplans 2023 Zuwendungen zur Anschaffung steckerfertiger PV-Module. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit sollen auch Einwohner_innen, die nicht über Wohneigentum (ein „eigenes Dach“) verfügen, gefördert werden. Damit werden auch sie in die Lage versetzt, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig ihren Netzstrombezug und ihre Stromkosten vermindern zu können.

Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Stadt Haan aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Förderrichtlinie der Gartenstadt Haan für steckerfertige PV-Module
(„Balkonkraftwerke“) und §§ 48 ff. VwVfG NRW

Antragstellung:

  • Adress- und Kontaktdaten
  • Kostenaufstellung für die beantragten Mittel (zum Beispiel in Form eines eingeholten Angebots oder einem Auszug aus einem Online-Shop)
  • Unterzeichnete Eigenerklärung (unter Verwendung des vorgegebenen Formulars) mit folgenden Punkten (siehe „Voraussetzungen“):
    • Keine bereits vorhandene steckerfertige PV-Anlage
    • Keine Doppelförderung
    • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
    • Nur eine Förderung pro Haushalt/Wohneinheit
    • Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaik-Module auf Haaner Stadtgebiet mit Einspeisung zur Eigennutzung durch privat genutzte Wohneinheiten
    • Errichtung, Installation und Betrieb gemäß den geltenden, öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
    • Einhaltung der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren
  • Beleg, dass der Mikro-Wechselrichter die in Deutschland maximal zulässige Einspeiseleistung nicht überschreitet (falls nicht aus Angebot hervorgehend)

 

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren:

  • Foto(s) der montierten und in Betrieb genommenen Stecker-PV-Anlage
  • Rechnung und Zahlungsdatum mit Unterschrift, ggf. Beleg (Kontoauszug o.ä.)
  • Erfolgte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur:

(https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) und beim Netzbetreiber

Der Förderantrag kann online gestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl und Vollständigkeit der eingegangenen Anträge ab. 

Weitere Informationen zu steckerfertigen PV-Modulen im Allgemeinen und dem Förderprogramm finden sich auf der städtischen Homepage unter www.haan.de/Förderprogramm-Stecker-PV/.

Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer_innen und Erbbauberechtigte sowie Mieter_innen von Wohneinheiten.

 

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Die Stecker-PV-Geräte werden im Stadtgebiet Haan betrieben. Nachzuweisen

ist bei der Antragsstellung der genaue Standort zur Errichtung der Anlage (bei

Mehrfamilienhäusern unter Angabe der genauen Wohneinheit). Die

Zuwendungsempfänger_innen verpflichten sich, die geförderten Stecker-PV-Geräte mindestens fünf Jahre ab dem Tag der Inbetriebnahme am Standort der

Errichtung in einem bestimmungsgemäßen Betrieb zu halten

(Zweckbindungsfrist).

  • Für die Wohneinheit wurde nicht bereits eine Anlage beschafft bzw. befindet

sich keine Anlage bereits im Betrieb.

  • Die Stecker-PV-Geräte werden ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister

der Bundesnetzagentur angemeldet.

  • Die Stecker-PV-Geräte werden entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers

(Westnetz GmbH) angemeldet, installiert und betrieben. Falls der Gesetzgeber

den Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber beschließt, gilt dies

unmittelbar auch für diese Richtlinie.

  • Die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einschließlich des Ortsrechts,

insbesondere die sich aus Bebauungsplänen, Erhaltungssatzungen oder

Gestaltungssatzungen ergebenden Regelungen, sind einzuhalten.

Nicht gefördert werden:

  • Der Erwerb von gebrauchten PV-Geräten (Altanlagen).

Stecker-PV-Geräte, die gegen sonstige gesetzliche oder rechtliche Bestimmungen verstoßen.

  • Antragsverfahren (z. Zt. kein Angebot)
  • Bewilligungsverfahren (digitales Losverfahren, Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität, nach positiver Prüfung Ausstellung des Bewilligungsbescheids)
  • Anforderungs- und Auszahlungsverfahren (innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsdatum, spätestens aber bis zum 30.04.2024)

Die drei Verfahrensschritte sind in der Förderrichtlinie der Gartenstadt Haan für steckerfertige PV-Module („Balkonkraftwerke“) – abrufbar unter www.haan.de/Förderprogramm-Stecker-PV/ – im Detail erklärt.

Für den Förderantrag fallen keine Kosten an.

Zuständige Einrichtungen