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Grabmalgenehmigung auf dem Städtischen Waldfriedhof in Haan
Kurzbeschreibung
Bevor ein Grabmal an einer vorhandenen Grabstätte von einem Steinmetz angebracht bzw. aufgestellt werden darf, bedarf es einer Genehmigung seitens der Friedhofsverwaltung.
Beschreibung
Ein Grabmal an einer Grabstätte darf lediglich der Nutzungsberechtige der Grabstätte beantragen. Das Formular muss von einem Steinmetz ausgefüllt werden und mit einer Skizze des geplanten Grabmales mit allen relevanten Angaben versehen werden. Hier werden unterschiedliche Angaben benötigt, wie z.B. die Größe des Steines. Unterschriften sind sowohl vom Steinmetz als auch vom Nutzungsberechtigen erforderlich.
§25 der Friedhofssatzung der Stadtverwaltung Haan
Zeichnung vom geplanten Grabmal (vom Steinmetz)
Zertifikat (Grabsteine aus Kinderarbeit)
Das beantragte Grabmal darf seitens des Steinmetzes nicht aus Staaten gewonnen, be- und verarbeitet (Herstellung) worden sein, auf deren Staatsgebiet bei der Herstellung von Natursteinen gegen das Übereinkommen Nr. 182 der internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot der schlimmsten Form der Kinderarbeit verstoßen wurde.
Sie sind gemäß Graburkunde der Nutzungsberechtigte der Grabstätte auf dem Städtischen Waldfriedhof, für die Sie den Antrag auf Genehmigung stellen.
Die Gebühren entnehmen Sie der Friedhofsgebührensatzung für den Städtischen Waldfriedhof in Haan.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Friedhofsverwaltung
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- E-Mail:
friedhof@stadt-haan.de
- E-Mail:
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