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Meldebescheinigung

Online Dienst

Kurzbeschreibung

Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen oder privaten Zwecken.

Beschreibung

Bei Ihrem Wohnortwechsel (An- oder Abmeldung) haben Sie einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung erhalten. Benötigen Sie darüber hinaus einen weiteren Nachweis über Ihre Anmeldung, so können Sie eine Meldebescheinigung erhalten. Diese Bescheinigung können Sie für private und behördliche Zwecke verwenden. Die einfache Meldebescheinigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

Die einfache Meldebescheinigung können Sie online kostenlos gemäß §18 Bundesmeldegesetz erhalten. Diese wird in Ihrem BundID-Konto zum Abruf hinterlegt.

Des Weiteren ist es möglich eine postalische Meldebescheinigung gegen eine Gebühr in Höhe von 9€ gesiegelt, sowie unterschrieben per Post, zu erhalten. Bitte beachten Sie die zeitliche Verzögerung durch den Postversand und dass der gestellte Antrag nicht kostenfrei nachträglich nochmal ausgestellt werden kann. Sollte eine weitere Beantragung im Bürgerservice erfolgen, so wird die Gebühr in Höhe von 9€ vor Ort erhoben werden.

Online-Beauftragung

Sie benötigen für die Ausstellung der Meldebescheinigung einen Zugang zur BundID und Ihren elektronischen Personalausweis

Bei persönlicher Beantragung

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person (Vollmacht)
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Volljährige Kinder
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung kann gebührenpflichtig sein.

Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

Antragstellerin oder Antragsteller muss in Haan gemeldet sein.

Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung online über Link oben rechts beantragen.

Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin
    erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerservice.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

Name Typ Kosten
Meldebescheinigung Gebuehr 9,00 EUR

Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung, sowie bei Online-Ausstellung: keine.

Einfache postalische Meldebescheinigung: 9,00 Euro

Erweitere postalische Meldebescheinigung: 9,00 Euro

 

Zuständige Einrichtungen