Untersuchungsberechtigungsschein – Jugendarbeitsschutzgesetz
Kurzbeschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Beschreibung
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)
Die Beantragung kann online über den beigefügten Link erfolgen.
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Haan mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Kaiserstraße 85
- 42781 Haan
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- Telefon:
02129 911-187 - E-Mail:
buergerservice@stadt-haan.de
- Telefon:
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