Entwässerungsantrag
Beschreibung
Grundlage für den Antrag bildet die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Haan (Abwasserbeseitigungssatzung) sowie die jeweils gültigen technischen Regelwerke, insbesondere die DIN 1986, DIN 12056 und DIN EN 1610.
Ein Entwässerungsantrag ist immer dann erforderlich, wenn Anlagen zur Ableitung von Schmutz- und/oder Niederschlagswasser neu hergestellt, geändert oder erweitert werden. Dies gilt für sämtliche Leitungen auf dem jeweiligen Grundstück.
Der Antrag auf Genehmigung der Grundstücksentwässerung kann wahlweise separat oder gemeinsam mit dem Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden.
Das auf Dachflächen sowie befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich der öffentlichen Kanalisation zuzuführen; es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Eine Ableitung über befestigte Flächen in den öffentlichen Raum ist unzulässig. Das Niederschlagswasser ist daher gesammelt und auf geeignete Weise, beispielsweise über eine Kastenrinne, abzuleiten.
Folgende Vorhaben sind genehmigungspflichtig:
- Herstellung und Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage
- Herstellung und Änderung von Anschlusskanälen
- Vorübergehende Einleitung von Abwasser (Kirchweihen, Straßen- und Stadtteilfesten und ähnlichen Veranstaltungen sowie das Aufstellen von Toilettenwagen, Baustelleneinrichtungen, Bürocontainern u.ä.)
- Vorübergehende Einleitung von Grundwasser aus Baustellen, Grundwasserbohrversuchen und -sanierungen (Altlasten)
- Vorübergehende Einleitung von Abwasser bei Fassadenreinigung
- Herstellung und Änderung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen innerhalb von Gebäuden, die gewerbliche, industrielle und ähnliche nichthäusliche Abwässer aufnehmen und ableiten, insbesondere Abwasservorbehandlungsanlagen, sowie bei Änderung der genehmigten Abwassermenge, der Abwasserzusammensetzung und des Verfahrens der Vorbehandlung (Gaststätten, Fertigung, Tankstellen u.ä.)
- Einleitung von Stoffen nach § 15 Abs. 11 (gewerbliche und industrielle Abwässer)
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zweifach einzureichen:
- Antragsformular
- Aktueller amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000
- Amtliches Kanalkataster Maßstab 1:1000
- Grundrisszeichnung Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen (Strangabwicklung) Maßstab 1:100
- ggf. Bodengutachten inkl. Versickerungsnachweis oder Versickerungsversuch (Versickerungspflicht von unverschmutztem Niederschlagswasser)
- Checkliste Versickerung von Niederschlagswasser
- Bei Einleitbeschränkungen die Berechnungen des VRRR nach Gleichung 22 sowie den Überflutungsnachweis nach Gleichung 20 der DIN 1986-100
- Bemessungen von Abscheideranlagen
- Kostenpflichtige Anschlüsse: Bearbeitung von Anträgen zur Herstellung von kostenpflichtigen Anschlüssen an die öffentliche Abwasserentsorgung.
- Veränderung oder Erweiterung von Anlagen zur Abwasserbehandlung (Vorbehandlungsanlagen (z. B. Benzin, Fett- und Koaleszenzabscheider, Neutralisationsanlagen und sonstige relevante Einrichtungen))
- Niederschlagswasserspeicherung: Antragsbearbeitung zur Speicherug und Nutzung von Niederschlagswasser.
- Befreiung vom Anschluss: Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung vom Anschluss an die öffentliche Niederschlagsbeseitigungsanlage.
Untersuchungen und Prüfungen
- auf Fehlerfreiheit der Entwässerung: Veranlassung von Untersuchungen der privaten Gebäude- und Grundstücksentwässerung auf Fehlerfreiheit mittels Farbentests und Signalnebel
- Gesetzliche Prüfpflichten: Informationen zu den gesetzlichen Prüfpflichten der privaten Abwasseranlagen, geregelt im:
Beurteilung von Bauanträgen
- Genehmigung: Beurteilung von Bauanträgen hinsichtlich der planungsrechtlichen Erschließung der Entwässerung.
- Erschließungsmaßnahmen: Informationen zu Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Tiefbauamt
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- Straße: Alleestraße Hausnummer: 8
- PLZ: 42781 Ort: Haan
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- E-Mail:
tiefbauamt@stadt-haan.de
- E-Mail:
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