BIS: Suche und Detail

Antrag auf Erteilung einer Kanalplanauskunft

Online Dienst

Beschreibung

Wenn Sie Informationen zu den öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanäle) benötigen, an die Ihr Grundstück angeschlossen ist, können Sie einen Auszug aus der digitalen Kanaldatenbank der Stadt Haan in Form eines Kanalbestandsplans anfordern.

Dieser Plan ist beispielsweise erforderlich, wenn Sie ein Neubauprojekt planen und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen prüfen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Anschluss generell durch das Tiefbauamt genehmigt werden muss.

  • Geben Sie bei der Antragstellung die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer und ggf. Gemarkung, Flur, Flurstück) an oder legen Sie einen aussagekräftigen Lageplan bei.
  • Wenn Sie nicht der Grundstückseigentümer sind, benötigen Sie entweder eine Vollmacht des Eigentümers oder müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen, erhalten Sie den Kanalbestandsplan in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen.

  • Die erteilten Auskünfte beruhen auf den Daten der aktuellen Kanaldatenbank der Stadt Haan. Änderungen und Aktualisierungen werden laufend vorgenommen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Informationen zu privaten Anschlussleitungen liegen dem Tiefbauamt nicht vor. In solchen Fällen können Einsichtnahmen in die Baugenehmigungsakte (Hausakte) hilfreich sein. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Bauaufsichtsamt der Stadt Haan.
  • Kanaluntersuchungen, -sanierungen und -instandhaltungen der öffentlichen Abwasseranlagen erfolgen durch das Tiefbauamt. Jährlich werden rund 10 % des öffentlichen Kanalnetzes mit einer Kanal-TV-Kamera untersucht. Schäden werden dokumentiert, klassifiziert und nach dem Abwasserbeseitigungskonzept behoben.

Für die Bereitstellung des Kanalbestandsplans werden Gebühren gemäß den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG) und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Haan erhoben.

  • Die Gebühr beträgt derzeit 11,00 Euro pro angefangene 15 Minuten Verwaltungsaufwand.

Zuständige Einrichtungen