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Verlustmeldung Ausweis

Online Dienst

Kurzbeschreibung

Ging Ihr Personalausweis verloren oder ist er gestohlen worden?

Beschreibung

Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich entweder unter den Onlinedienstleistungen mit dem Sperrkennwort oder beim Bürgerservice der Stadt Haan oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig (die Polizei und den Bürgerservice) über den Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Wenn Sie den Verlust eines Personalausweises über die Onlinedienstleitungen anzeigen möchten, benötigen Sie hierzu den Brief, der Ihnen bei Abholung des Personalausweises ausgehändigt wurde, der das Sperrkennwort und die Dokumentennummer beinhaltet. Achtung! Der Personalausweis ist sofort gesperrt nachdem Bestätigen der Verlustmeldung.

Sie haben Ihren Personalausweis wiedergefunden?

Wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, können Sie auch den gesperrten Online-Ausweis wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgerservice. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Der Bürgerservice veranlasst dann das Entsperren und informiert die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde. Erst durch die offizielle Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgerservice wird dieser Eintrag in der nationalen Datenbank Deutschlands wieder gelöscht.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden.

Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.

Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrem Bürgerservice zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

Sie müssen den Diebstahl/Verlust unverzüglich melden.

Die Verlustanzeige des Ausweisdokumentes sowie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion sind kostenfrei.

Auch die erneute Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist kostenfrei.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen