Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen
Kurzbeschreibung
Hier können Sie einen Fischereischein mit Begleitung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.
Beschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Angeln oder Fischen mit sich führen. Der Fischereischein erhält seine Gültigkeit nach Abführung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe und Ausstellung des Nachweises über deren Entrichtung für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden.
Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt. Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Bei der Ausübung der Fischerei ist in Nordrhein-Westfalen neben dem Fischereischein mit Begleitung auch der Nachweis über die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis und Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen.
Das Mitführen eines Fischereischeins mit Begleitung ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.
Neben dem Fischereischein mit Begleitung wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.
Bezeichnung:
Bei Onlinebeantragung:
- Identitätsnachweis über eID des Online-Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID)
- Hinreichender Nachweis über eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die das Ablegen der Fischerprüfung nicht ermöglicht.
Bei postalischer Antragstellung:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag (steht hier zum Download bereit)
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis
- Kopie eines hinreichenden Nachweises über eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die das Ablegen der Fischerprüfung nicht ermöglicht
- Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
Informationen zur Digitalisierung im Fischereischeinwesen:
https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
- Mindestalter 12 Jahre
- Ständiger Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen (Liegt der ständige Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland, ist die Erteilung des Fischereischeins mit Begleitung möglich, wenn Personen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nach den landesgesetzlichen Bestimmungen keines Fischereischeins bedürfen)
- Hinreichender Nachweis über eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die das Ablegen der Fischerprüfung nicht ermöglicht
Sie können den Fischereischein mit Begleitung entweder über einen Onlinedienst oder postalisch beim Landesamt beantragen.
Im Falle der Onlinedienstnutzung ist ein Nutzeraccount bei einer anerkannten digitalen Identitätsplattform (z.B. BundID für NRW-Bürgerinnen und -Bürger) notwendig.
Zur Nutzung des Onlinedienstes ist ein eID-Login in der digitalen Identitätsplattform notwendig (Es besteht eine Notwendigkeit für einen Login mittels Online-Personalausweis).
Bitte achten Sie bei der Onlinedienstnutzung darauf, dass Sie für das Land Nordrhein-Westfalen die Auswahl getroffen haben.
Achten Sie bitte zudem darauf, dass Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus Ihrem Nutzerkonto der digitalen Identitätsplattform übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, aktualisieren Sie bitte im Vorfeld der Onlinedienstnutzung Ihre personenbezogenen Daten in der digitalen Identitätsplattform (BundID).
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Adresse(n): Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen, Stadt
Telefon(e): +49 2361 305-6606
E-Mail(s): service@digifisch-nrw.de
1. Online-Antrag (Landesdienst)
- Verwaltungsgebühr des Landes: 30 Euro
- Gesamtgebühr: 30 Euro
2. Postalischer Antrag (Landesamt)
- Verwaltungsgebühr des Landes: 30 Euro
Gesamtgebühr: 30 Euro
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Straße: Kaiserstraße Hausnummer: 85
- PLZ: 42781 Ort: Haan
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- Telefon:
02129 911-187 - E-Mail:
buergerservice@stadt-haan.de
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