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Antrag auf vorzeitigen Erwerb einer Grabstätte auf dem städtischen Waldfriedhof in Haan

Kurzbeschreibung

Wahlgrabstätten können bereits zu Lebzeiten vorzeitig erworben werden.

Beschreibung

Eine Grabstätte kann nur vorzeitig erworben werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, in dem ein Nutzungsberechtigter angegeben werden muss, sowie ein Ersatznutzungsberechtigter. Der Ersatznutzungsberechtigter rückt als Nutzungsberechtigter nach, wenn der aktuelle Nutzungsberechtigte verstorben ist. Die Grabstätte wird zusammen mit den Friedhofsgärtnern ausgesucht. Sollte diese noch verfügbar sein, kann diese erworben werden. Unterschriften sind sowohl vom Nutzungsberechtigen als auch vom Ersatznutzungsberechtigten erforderlich.

§15 Abs.2 der Friedhofssatzung der Stadtverwaltung Haan

Ausgefüllter Antrag sowie die genaue Grabstättenbezeichnung

Eine Grabstätte kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres der zu bestattenden Person vorzeitig erworben werden oder wenn triftige Gründe nachgewiesen werden können.

Bei einem vorzeitigen Erwerb zahlen Sie die Gebühr für den Erwerb und die damit verbundenen Verwaltungskosten. Im Falle der Beisetzung muss die Grabstätte für die Jahre der Ruhefrist gem. §10 der Friedhofssatzung der Stadt Haan wiedererworben werden, wodurch erneute Gebühren entstehen. Die Ruhefrist beginnt gem. §10 der der Friedhofssatzung der Stadt Haan mit dem Tage der Beisetzung.

Es handelt sich um eine Wahlgrabstätte und Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet oder es liegen besondere Umstände vor.

Zunächst wird sich die gewünschte Grabstätte zusammen mit einem der städtischen Friedhofsgärtner ausgesucht, dann wird das Formular ausgefüllt und in der Friedhofsverwaltung eingereicht.

Die Gebühren entnehmen Sie der Friedhofsgebührensatzung für den Städtischen Waldfriedhof in Haan.

Bei einem vorzeitigen Erwerb zahlen Sie die Gebühr für den Erwerb und die damit verbundenen Verwaltungskosten. Im Falle der Beisetzung muss die Grabstätte für die Jahre der Ruhefrist gem. §10 der Friedhofssatzung der Stadt Haan wiedererworben werden, wodurch erneute Gebühren entstehen. Die Ruhefrist beginnt gem. §10 der der Friedhofssatzung der Stadt Haan mit dem Tage der Beisetzung.